Datenschutzerklärung
(1) Der Chor verarbeitet mit Einwilligung seiner Mitglieder bzw. im Rahmen bestehender Vertragsverhältnisse und zur Erfüllung der Aufgaben des Chores die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder. Er erhebt, verarbeitet und nutzt diese auch auf elektronischem Wege, ausschließlich im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Chores. Folgende Daten werden – ausschließlich – gespeichert und verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 a, b und f DS-GVO):
– Name, Vorname, Anschrift,
– Geburtsdatum und -ort,
– Vorname der Partner*in,
– Kommunikationsdaten (Telefon, Telefax, Mobilfunkverbindung, E-Mailadresse) bei Mitgliedern
und Funktionsträgern;
– Zeitpunkt des Eintritts in den Verein
– Ehrungen
– Für die Beitragsverwaltung die Bankverbindung, Art. 6 Abs. 1 Satz b DSGVO
Diese Daten werden mit Einwilligung der betroffenen Person zur Erfüllung des Mitgliedsvertrages und der Satzungsregelung, zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins und zur Erfüllung seiner Aufgaben gespeichert. Dazu gehören auch die Öffentlichkeitsarbeit und das Sponsoring.
Speicherdauer: Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. Sie werden des Weiteren gelöscht, wenn das betroffene Mitglied seine Einwilligung versagt oder widerruft. Die für eine etwaige Lohnabrechnung von Personen, die im Verein beschäftigt sind, sowie die Daten, die für die Beitragsverwaltung gespeichert wurden, werden zehn Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft bzw. der Tätigkeit für den Verein gelöscht.
IP-Adressen, die beim Besuch der Vereinswebsite gespeichert wurden, werden nach 30 Tagen gelöscht. Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), ein Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO), ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Weitere Daten werden nicht oder nur mit ausdrücklicher, ergänzender Zustimmung des Betroffenen erhoben oder, wenn sie zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen des Vereins, insbesondere gegenüber seinen Mitgliedern, oder zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlich sind. In diesem Fall werden die Betroffenen unverzüglich benachrichtigt.
Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, Auskunft über die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe seiner Daten zu verlangen. Darüber hinaus hat jedes Mitglied das Recht, Erhebung, Verarbeitung oder Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Schließlich hat er das Recht zur Beschwerde an den Landesdatenschutzbeauftragten.
(2) Für das Beitrags- und Rechnungswesen werden des Weiteren die Bankverbindung des Betroffenen (insbesondre IBAN, BIC) gespeichert, verarbeitet und – soweit zur Erfüllung der Aufgaben des Chores erforderlich – weitergegeben.
(3) Alle personenbezogenen Daten und Bankdaten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen von Kenntnis und Zugriff Dritter geschützt.
(4) Im Rahmen der Bestandsverwaltung, der Beitragserhebung und des Rechnungswesens, werden die unter Ziff. 1 und 2 genannten persönlichen Daten im Umfang des Erforderlichen an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
(5) Die Meldungen der Landesverbände und die personenbezogenen Daten der Mitglieder dürfen vom Chor zur Erfüllung seines Vereinszwecks weitergegeben werden, insbesondere an die maßgeblichen Bankinstitute, Steuerberater, Finanzverwaltung etc. Soweit die Weitergabe an Vertragspartner und Dienstleister des Chores im Rahmen des Chorzwecks geschieht, stellt dieser durch entsprechende vertragliche Regelungen sicher, dass der Vertragspartner den Schutz der personenbezogenen Daten der Mitglieder des Chores in gleichem Maße sicherstellt wie dieser selbst, und schließt hierfür die erforderlichen Verträge ab. Der Chor wird die personenbezogenen Daten nach Zweckerreichung oder Widerspruch eines Mitglieds unverzüglich löschen und die Löschung dem betroffenen Mitglied bekanntgeben. Im Übrigen werden die Daten ausgetretener oder verstorbener Mitglieder archiviert und durch geeignete Maßnahmen vor unbefugtem Gebrauch geschützt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten von Vereinsmitgliedern bis zum Ablauf der steuerrechtlichen und buchhaltungstechnischen Aufbewahrungsfristen dokumentensicher aufbewahrt und nach Ablauf der Frist vernichtet oder gelöscht, soweit ein Widerspruch vorliegt oder soweit die Daten zur Erfüllung des Vereinszwecks oder zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtung des Vereins nicht mehr benötigt werden.
(6) Der Verein informiert seine Mitglieder und die Öffentlichkeit regelmäßig über seine Homepage und durch Presseverlautbarungen über den Schutz der personenbezogenen Daten des Vereins.